OFFIZIELLES RENNREGLEMENT "SLOTCAR STREETRACE"
1/2010 Version 1.1
Grundsätzliches:
Die Rennen können ohne jede Änderung mit einem handelsüblcihen Plafit-Fahrwerk EAZY (EZ32) gefahren werden. Das Fahrwerk ist out-of-the-box reglementkonform und wettbewerbstauglich.
1. FAHRZEUGE
a) Die Modellfahrzeuge im Maßstab 1:32 müssen Straßenfahrzeuge darstellen. Reine Rennwagen dürfen nicht eingesetzt werden. Gegebenenfalls ist ein Fotonachweis zu erbringen, dass es das Fahrzeug mit Straßenzulassung gegeben hat.
b) Die Fahrzeuge dürfen keine Startnummer tragen - ein Verkehrsnummernschild ist erwünscht.
c) Teilnehmer ohne eigenes Fahrzeug bekommen vom Veranstalter ein Leihfahrzeug gestellt.
2. KAROSSERIE
Die Karosserie ist frei wählbar. Sie muss aus gespritztem Hartplastik oder Resine bestehen.
Lexan oder Polyurethan etc. sind nicht zulässig.
Die Scheiben können von Innen bemalt werden. Eine Inneneinrichtung ist nicht nötig.
Bei Cabrios oder offenen Seitenfenstern muss aber mindestens ein tiefgezogener und bemalter Fahrereinsatz verwendet werden.
3. FAHRWERK
a) Nur das Plafit EZ32 "RACE" Chassis (Art.-Nr. PF 3400 G2) ist zulässig. Das Fahrwerk ist als Komplettset mit Felgen, Motor, Reifen, Handlingskit etc. erhältlich. Sämtliche Chassisteile (ausgenommen zulässiger Optionsteile) sind nur durch Original-Ersatzteile austauschbar. Ein „Teilemix“ mit anderen Fahrwerksteilen und Materialien ist nicht erlaubt. Sämtliche Montageteile wie Schrauben Unterlegscheiben, Muttern, Distanzstücke und Achsdistanzen müssen ebenfalls serienmäßige (d.h. Schraubenköpfe dürfen z.B. nicht angeschliffen werden) Standardteile aus dem aktuellen Plafit-Sortiment sein.
b) Alle Fahrwerksteile (Leitkielhalter, Front- und Hinterachsträger, Motorbefestigung, Fahrwerksgrundplatte) sowie sämtliche Karosseriebefestigungsteile müssen in der vom Hersteller produzierten Standardausführung verwendet, und der Serienausführung entsprechend montiert werden.
c) Ausgenommen der unter MODIFIKATIONEN aufgeführten Arbeiten u.a. zur Karosseriemontage sind sonstige Veränderungen am Fahrwerk (Lötarbeiten, Bohren, Fräsen u.ä.) in jeder Form und Ausführung unzulässig.
4. MAGNETE
Die Montage jeder Art von Magneten, z.B. als variabel fixierbare Chassisgewichte, oder vergleichbare Maßnahmen mit magnetischer Wirkung, die zu einer besseren Bodenhaftung führen ist verboten.
5. ABMESSUNGEN UND GEWICHT
a) Die Breite der Vorderrad- und Hinterradachse ist vom Karosserietyp abhängig aber grundsätzlich müssen alle Räder und der Leitkiel in der Draufsicht komplett verdeckt sein.
b) Die maximal zulässige Breite des Fahrzeuges beträgt 68 mm.
c) Die maximal zulässige Länge des Fahrzeuges beträgt 172 mm.
d) Das Gesamt-Mindestgewicht eines komplett montierten und einsatzbereiten Fahrzeugs beträgt: 100 Gramm
e) Falls durch eine Karosserie das Mindestgewicht nicht erreicht wird, sind Zusatzgewichte (Trimmblei) nur im Bereich der Türeninnenseiten an der Karosserie zulässig (siehe Punkt 9a) ).
Die Gewichte müssen dauerhaft befestigt sein.
Ein Verlust des Gewichtes führt jederzeit zur sofortigen Disqualifikation.
6. MOTOR
a.) Als Motor ist nur der Typ „Pointer“ (Art.-Nr. PF 8897) zulässig. Die Motorkabel sind frei wählbar und können wahlweise durch eine zusätzliche Schlaufe hinter der Vorderachse geführt werden. Ein Ölen des Motors ist zulässig.
b) Die Betriebsspannung liegt bei 12 Volt.
c) Der Motor muss serienmäßig sein. Ein Bearbeiten des Motors einschließlich Motorgehäuse (Anschleifen u.ä.) ist verboten. Das Öffnen des Motors ist nicht erlaubt. Bereits kleine Spuren die Hinweise auf eine mögliche Öffnung oder Bearbeitung geben, führen automatisch zur Disqualifikation.
7. GETRIEBE
Nur die im Komplettfahrwerk verbaute Übersetzung von 12 zu 30 (Motorritzel grün, SIGMA (Art.-Nr. SG 8505) Achsritzel orange SIGMA (Art.-Nr. SG 8542 30U) ist zulässig.
Ein Verkleben des Motorritzels auf der Motorwelle ist erlaubt.
8. RÄDER
a) Nur serienmäßige PLAFIT-REIFEN sind zulässig.
Die Reifen sind in den beiden Mischungen "Medium" (Art.-Nr. PF 3344 M) und "Soft" (Art.-Nr. PF 3344 S) erhältlich.
b) Alle Felgen sind mit Inbusschrauben auf der Achse zu befestigten.
c) Alle vier Räder müssen die Fahrbahnoberfläche berühren (kontrolliert auf einer geraden Fläche).
d) Die Reifen dürfen maximal soweit abgefahren sein, dass der Plafitschriftzug nicht tangiert ist.
9. MODIFIKATIONEN
Neben Original-Ersatzteilen sind folgende Options- und Tuningteile (Art.-Nr. siehe Klammern), ohne weitere
unzulässige Veränderungen, wahlweise verwendbar:
a) Trimmgewicht
Ein Handlingskit (Art.-Nr. PF 3404 W + Art.-Nr. PF 3409 W + Art.-Nr. PF 3410 WS oder Art.-Nr. PF 3410W) kann montiert werden, er ist bei Art.-Nr. PF 3400 G2 bereits enthalten.
Gewichtsplättchen dürfen nur verschraubt und nicht verklebt werden.
Alle Veränderungen an Fahrwerksteilen die zu einer Gewichtsreduzierung führen, sind unzulässig.
Die Verwendung zusätzlichen Gewichts in Form von Trimmblei zum Erreichen des Mindestgewichts ist nur im Bereich der Türeninnenseiten an der Karosserie zulässig (Siehe Punkt 5e) ).
b) Karosseriebefestigung
Die Karosserieträgergrundplatte muß serienmäßig sein.
Wahlweise sind die Karosseriehalter zur Schraubmontage oder Universalkarosseriehalter (Art.-Nr. XXXXX folgt), zulässig.
Bei der Verwendung von Universalhaltern darf Montagegummi (wie bspw. SIGMA SG 8214) und flexibler Montagekleber verwendet werden. Solche Kleber sind z.B. HENKEL „Pattex“, PLAFIT „MAGIC GLUE“ etc.
Die Verwendung von Unterlegscheiben an der Karosserieträgergrundplatte ist zulässig und empfehlenswert.
Die Karosserieträgergrundplatte sollte nicht vom Chassisverbindungselement gelöst werden.
Für den Renneinsatz empfiehlt sich das Lösen des Chassisverbindungselementes mittels der 3 Schrauben am Chassisboden!
c) Leitkiel
Je nach Bahn sind folgende Leitkiele zulässig:
a) Leitkiel (Art.-Nr. PF 8612) für Holzbahnen
b) Leitkiel (Art.-Nr. PF 8610S) für Heimbahnen (liegt dem Art.-Nr. PF 3400 G2 schon bei)
Befestigungsmutter, Distanzen, Stromabnehmer und eventueller Anlötclips für die Motorkabel, sind frei wählbar.
Kontaktflüssigkeiten (z.B. SLICK 7 „Voodoo“) zum Aufbringen auf die Stromabnehmerbürsten sind zulässig.
10. REINIGUNGS- UND SERVICEMITTEL
Bei offiziellen SLOTCAR STREETRACE Sportveranstaltungen werden 2 zulässige Mittel vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
Das Reinigen der Reifen darf ausschließlich vor der Qualifikation nach Aufforderung nur mit dem gestellten Tape im Boxenbereich erfolgen.
Das Ölen der Lager darf ausschließlich vor dem Qualifying nur mit dem gestellten Öl nach Aufforderung im Boxenbereich erfolgen.
Nach dem Qualifying gehen die Fahrzeuge ins Parc Fermes und dürfen nicht mehr gewartet werden.
11. OFFIZIELLER RENNABLAUF
a) Die Rennveranstaltungen bestehen aus
Training
Qualifying (jeweils über 10 Runden)
Elimination (jeweils über 10 Runden)
b) Während des Trainings darf ein Fahrer solange an Läufen teilnehmen, bis sich ein anderer Fahrer angemeldet hat. Die Bahnnutzung ist jeweils beim Rennleiter anzumelden und wird von diesem freigegeben. Die unbefugte Benutzung der Bahn oder die Missachtung der Anweisungen des Rennleiters wird mit Disqualifikation geahndet.
c) Nach dem Training erfolgt die Qualifikation. Die Fahrer haben sich dafür beim Rennleiter anzumelden. Die Qualifikation wird einzeln über 10 Runden gefahren.
d) Anhand der Qualifying-Zeiten wird das Eliminationfeldes aufgestellt. Dabei fährt der Top-Qualifyier gegen den 16., der 2. gegen den 15. usw. Im KO-System wird dann über die Vorrunde, das Viertelfinale, das Halbfinale und das Finale der Sieger ermittelt.
e) Alle Fahrer haben sich zum Elimination während des gesamten Rennens in Rufweite bereit zu halten. Dafür gelten die für die jeweiligen Rennen online benannten Zeiten. Fahrer werden maximal 3 mal zum Startantritt aufgerufen. Sollten Sie sich dann nicht gemeldet haben wird das Rennen als für sie verloren gewertet.
f) Wenn Fahrzeuge im Kreuzungsbereich in Unfälle verwickelt werden, so werden beide Beteiligten unabhängig einer Schuldfrage disqualifiziert. Fahrzeuge die aus der Bahn fallen dürfen nicht wieder eingesetzt werden. Wenn dies bei der Qualifikation geschieht wird der Lauf als ungültig gewertet.
g) Tritt ein Fahrer in einem Rennen nicht an, oder sind weniger als 16 Starter gemeldet, so wird die Elimination so gefahren, als wären die fehlenden Fahrer nicht gestartet.
12. PARC-FERMES-BESTIMMUNGEN
c) Bei der Meldung zum Qualifying darf das Fahrzeug nochmals nach den unter Punkt 10. gelisteten Bestimmungen präpariert werden. Nach dem Qualifying bleibt das Fahrzeug bis zur endgültigen Startaufstellung im Parc Fermes.
13. TEILNAHMEBRECHTIGUNG
a) Teilnahmeberechtigt an allen Renen sind nur Fahrer mit einer gültigen SLOTCAR-STREETRACE Lizenz. Alle Fahrer haben sich auf den Rennen durch Ihr Laneyard und Ihre Lizenz mit Bild auszuweisen.
b) Die Lizenz kann vor Ort gegen eine einmalige Gebühr von 1,- Euro erworben werden.
c) Bei Anmeldung ist eine Anmeldekarte auszufüllen und zu unterschreiben außerdem wird ein Digitalfoto erstellt. Ebenso werden alle Fahrer namentlich auf der Homepage gelistet.
d) Bei Verlust der Lizenz ist gegen eine Gebühr von 5 Euro eine neue erhältlich.
e) Bei grob unsportlichem Verhalten kann die Lizenz durch den Rennleiter entzogen werden.
14. CHAMPIONSHIP
a) Alle Rennen zählen zu dem SLOTCAR STREETRACE CHAMPIONSHIP.
b) Die Punktewertung ist wie folgt:
Erreichen der Vorrunde= 1 Punkt
Erreichen des Viertelfinale = 3 Punkte
Erreichen des Halbfinale = 4 Punkte
Erreichen des Finale = 5 Punkte
Sieger = 6 Punkte
Beim Finale erhält der Sieger gemäß der Anzahl der ausgetragenen Rennen je 6 Punkte
c) Am Ende der Saison findet ein Finallauf statt. Die ersten 8 Plätze im Finale werden an die Fahrer mit den meisten Punkten in der Tabelle vergeben. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere bisher gewertete Gesamtzeit über 10 Runden (aus Qualifying und Elemination). Diese 8 Fahrer sind automatisch qualifiziert. Um die restlichen 8 Plätze wird eine normale Qualifikation ausgefahren. Am Finaltag werden keine neuen Lizenzen ausgegeben, d.h. es können nur Fahrer starten, die bereits Lizenzinhaber sind.
d) Die Siegprämie im Championship beträgt 400,- Euro in Sachpreisen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
15. GENERELLE HINWEISE
a) Alles, was nicht ausdrücklich durch das Rennreglement erlaubt wird, ist verboten. Der Bewerber wird daher
gebeten, eventuelle Unklarheiten durch Anfrage beim Veranstalter rechtzeitig vor dem Austragungstermin
abzuklären.
b) Das gesamte Rennreglement wird in der jeweils aktuellen Version auf der Website wwwslotcar-streetrace.com veröffentlicht. Änderungen vorbehalten
c) Die Bezeichnung SLOTCAR STREETRACE und das Recht zur Nutzung der Bezeichnung, einschließlich aller
Bestimmungen (vollständig und als Teilauszug) obliegen der SLOTCAR STREETRACE Rennorganisation. Jede Art offizieller Nutzung nur nach Prüfung und schriftlicher Genehmigung.
d) Änderungen vorbehalten!
Nichts verpassen mit dem Streetrace Newsletter: Jetzt abonnieren!




